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BFH: Meinhard Wittwer neuer Vizepräsident

Am 21.11.2022 hat Dr. Angelika Schlunck, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz, Meinhard Wittwer in Berlin die Ernennungsurkunde zum Vizepräsidenten des Bundesfinanzhofs ausgehändigt. Der Münsteraner tritt die Nachfolge der Ende Oktober 2020 in den Ruhestand getretenen Christine Meßbacher-Hönsch an. Nach einer langen Vakanz von fast 25 Monaten hat der Bundesfinanzhof damit wieder einen Vizepräsidenten.

Meinhard Wittwer begann seine berufliche Laufbahn zunächst im Dienst der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfahlen. Anschließend nahm er das Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum auf. Dem Rechtsreferendariat folgte ab 1993 eine Tätigkeit in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die mit dem Wechsel zum Finanzgericht Münster im Jahr 1998 endete. Diesem Gericht gehörte er – unterbrochen durch eine fast vierjährige Abordnung an den Bundesfinanzhof als wissenschaftlicher Mitarbeiter – bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof am 2.10.2006 an.

Im Bundesfinanzhof wurde Herr Wittwer dem insbesondere mit der Besteuerung von Personengesellschaften befassten IV. Senat zugeteilt, er war seit September 2013 zugleich Stellvertreter des Vorsitzenden. Mit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesfinanzhof (28.11.2018) wechselte er in den VI. Senat, der für Lohnsteuer, außergewöhnliche Belastungen sowie den Einkünften aus Land- und Fortwirtschaft zuständig ist. Zusätzlich zu seiner richterlichen Tätigkeit war Herr Wittwer seit 2018 mit der Leitung des Projekts „Einführung der elektronischen Gerichtsakte beim Bundesfinanzhof“ betraut, das vor wenigen Wochen erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

(Quelle: PM BFH Nr. 55 vom 22.11.2022)