Die EU-Kommission will den digitalen Wandel des öffentlichen Sektors in Europa beschleunigen und die öffentlichen Verwaltungen besser miteinander verknüpfen. Dazu hat sie einen Gesetzesvorschlag für ein interoperables Europa und eine Mitteilung vorgelegt. Beides soll die grenzüberschreitende Interoperabilität und Zusammenarbeit im öffentlichen Sektor für Bürger und Unternehmen in der gesamten EU stärken.
„Die Verbesserung der Interoperabilität des öffentlichen Sektors ist für den Aufbau unseres gemeinsamen europäischen digitalen Raums von grundlegender Bedeutung. Damit wird die zentrale europäische Idee, gemeinsam bessere Lösungen zu finden, in das digitale Zeitalter übertragen“, sagte Johannes Hahn, EU-Kommissar für Haushalt und Verwaltung. „Die Interoperabilität ermöglicht es den öffentlichen Verwaltungen, zum Wohle der Menschen, der Unternehmen und unserer Gemeinschaften besser zusammenzuarbeiten, einander zu verstehen und zu vertrauen.“
Mit dem Gesetz für ein interoperables Europa wird ein Rahmen für die Zusammenarbeit öffentlicher Verwaltungen in der gesamten EU geschaffen. Er trägt dazu bei, einen sicheren grenzüberschreitenden Datenaustausch aufzubauen und gemeinsame Lösungen wie quelloffene Software, Leitlinien, Checklisten, Rahmen usw. zu vereinbaren.
Damit können Verwaltungen wirksamer zusammenarbeiten, Informationen gemeinsam nutzen und nahtlos öffentliche Dienste über Ländergrenzen, Sektoren und Organisationsgrenzen hinweg erbringen.
So werden wertvolle Ressourcen für den öffentlichen Sektor der EU miteinander verbunden und bestehende Lösungen zum Nutzen der Allgemeinheit eröffnet. Gleichzeitig wird der Verwaltungsaufwand reduziert, auch in Bezug auf rechtliche, organisatorische, semantische und technische Hindernisse. Dadurch werden Kosten und Zeitaufwand für Bürger, Unternehmen und den öffentlichen Sektor selbst gesenkt.
Durch grenzüberschreitende Interoperabilität können die Bürgerinnen und Bürger zwischen 5,5 Millionen und 6,3 Millionen Euro und Unternehmen zwischen 5,7 Milliarden und 19,2 Milliarden Euro einsparen.
Mit dem Gesetz für ein interoperables Europa werden folgende Maßnahmen eingeführt:
- eine strukturierte EU-weite Zusammenarbeit, bei der sich öffentliche Verwaltungen, die von öffentlichen und privaten Akteuren unterstützt werden, im Rahmen von Projekten zusammenschließen, die von den Mitgliedstaaten sowie von Regionen und Städten gemeinsam getragen werden;
- obligatorische Bewertungen zur Bewertung der Auswirkungen von Änderungen der IT-Systeme im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Interoperabilität in der EU;
- Weitergabe und Weiterverwendung von Lösungen über ein Portal für ein interoperables Europa, einer zentralen Anlaufstelle für Lösungen und Gemeinschaftsplattform;
- Innovations- und Unterstützungsmaßnahmen, einschließlich Reallabore für politische Experimente, GovTech-Inkubatoren zur Entwicklung und Ausweitung von Lösungen für die Wiederverwendung sowie Schulungen. –
Der künftige Rahmen für die Interoperabilitätszusammenarbeit wird vom Beirat für ein interoperables Europa betreut. Der Beirat wird sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten, der Kommission, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zusammensetzen. Unter anderem wird der Beirat den Auftrag haben, gemeinsame weiterverwendbare Ressourcen sowie Unterstützungs- und Innovationsmaßnahmen zu vereinbaren und den Europäischen Interoperabilitätsrahmen (EIF) zu aktualisieren.
Die Gemeinschaft für ein interoperables Europa, die den Beirat unterstützt, führt ein breites Spektrum von Interessenträgern zusammen, z. B. aus dem Bereich GovTech, der Open-Source-Gemeinschaft sowie aus Regionen und Städten in der gesamten EU, um zur Umsetzung neuer Lösungen beizutragen.
Das Programm Digitales Europa wird das wichtigste Finanzierungsinstrument für die Umsetzung des Gesetzes für ein interoperables Europa sein.
(PM EU-Kommission – Vertretung in Deutschland – vom 21.11.2022)