Der BFH hat mit Urteil vom 30.6.2022 – V R 36/20 – entschieden:
BFH: Steuerbarer und steuerpflichtiger Verzicht auf das Recht zur Privatliquidation
Verzichtet der Chefarzt gegenüber dem Träger der Klinik, an der er tätig ist, auf das ihm durch die Klinik eingeräumte Recht zur Privatliquidation gegen monatliche Ausgleichszahlungen, die der Klinikträger leistet, um auch insoweit selbst gegenüber Privatversicherten abrechnen zu können, liegt eine steuerbare Verzichtsleistung vor, die nicht als Verzicht auf die zukünftige Erbringung von Heilbehandlungsleistungen gegenüber den Privatversicherten steuerfrei ist.
(Amtliche Leitsätze)
Volltext BB-Online BBL2022-2710-2