BRAK fordert anlässlich JuMiKo einheitliches Vorgehen von Bund und Ländern
Die Sicherung und der Erhalt des Rechtsstaats ist ein Herzensanliegen der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Wiederholt ist diese mit Forderungen und Positionspapieren an die Verantwortlichen in der Politik herangetreten. Unterstützung und Zustimmung erfährt die BRAK hierbei vom Bundesjustizministerium (BMJ). Die BRAK begrüßt es insoweit ausdrücklich, dass die Anwaltschaft auf Bundesebene in rechtsstaatliche Projekte einbezogen wird. Die anstehende Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) gibt aber Anlass, auch gegenüber den Ländern an die bestehenden Forderungen zu erinnern und den Bundesgesetzgeber in die Pflicht zu nehmen. Ein gemeinsames und einvernehmliches Vorgehen von Bund und Ländern ist nicht nur sinnvoll, sondern geboten.
Die BRAK befürwortete den Pakt für den Rechtsstaat von Beginn an und hält an dem Angebot – und an der Forderung – fest, auch seitens der Länder und der Landesjustizministerinnen und Landesjustizminister in den Pakt einbezogen zu werden.
Die dem Pakt immanente Forderung, die Justiz personell wie sachlich nicht nur genügend, sondern bestens auszustatten, wurde seitens der BRAK von Beginn an betont. Die in den vergangenen zwei Jahren – nicht zuletzt in Folge der Pandemie – zu bewältigenden Herausforderungen haben eindrucksvoll unter Be-weis gestellt, dass die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates maßgeblich von der – auch digitalen – Arbeitsfähigkeit der Justiz abhängt. „Um die aktuellen wie auch die künftigen Herausforderungen innerhalb und außerhalb von Krisen bewältigen zu können, ist es dringend erforderlich, die Justiz sachlich wie finanziell mit allen Mitteln auszustatten, die den Zugang zum Recht zuverlässig sicherstellen. Dieser Verantwortung muss sich der Bundesgesetzgeber stellen. Nur so lässt sich verhindern, dass der Rechtsstaat – erneut – in eine Krisensituation gerät“, betont BRAK-Präsident Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels.
Die Einrichtung eines umfassenden Digitalpaktes hält die BRAK für zwingend notwendig. Und zwar unter Einbeziehung der Anwaltschaft: „Für Krisenfestigkeit unerlässlich ist auch die Digitalisierung unter Einbeziehung der Anwaltschaft. Rechtsanwältinnen und Rechts-anwälte stellen den mit Abstand größten Teil der „Anwender“ im Bereich der Digitalisierung dar. Insofern erscheint es mehr als sachgerecht, die Anwaltschaft – mit ihrem Expertenwissen – angemessen einzubeziehen. Die Aufbereitung von Sachverhalten im Onlineverfahren durch die Anwaltschaft muss gewährleistet bleiben, um die Funktionalität und Effektivität der Justiz und damit des Rechtsstaates zu erhalten und zu stärken“, so Wessels.
Dabei befürwortet die BRAK eine bundeseinheitliche Regelung, um die Digitalisierung zu harmonisieren. „Ich sehe hier den Bundesgesetzgeber in der Pflicht“, meint Wessels. „Alle Länder müssen gleichermaßen einbezogen werden und bei wichtigen Digitalisierungsfortschritten auf dem gleichen Stand sein. Insofern bietet sich eine bundeseinheitliche Vorgabe für die IT-Standards und der Schnittstellen zur Sicherstellung der Interoperabilität unterschiedlicher Systeme an. Es scheint wenig zielführend, digitale Projekte in der Erprobungsphase zur Angelegenheit einzelner Länder zu machen. Dies hätte nur zur Folge, dass sich Projekte überschneiden und ggf. unter-schiedlich entwickeln. Bei der Digitalisierung sollten alle an einem Strang ziehen und niemand ausgeschlossen werden“.
(PM BRAK Nr. 11/2022 vom 10.11.2022)