Der BFH hat mit Urteil vom 7.7.2022 – V R 33/20 – entschieden:
Erteilt ein Unternehmer in der Annahme einer Leistungserbringung im Ausland eine Ausgangsrechnung ohne inländischen Steuerausweis, kann er diese nicht in der Weise berichtigen, dass dem späteren Ausweis inländischer Umsatzsteuer Rückwirkung für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers zukommt.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2022-2454-4