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Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen: EU-Umwelttaxonomie – Bericht zur Anwendung des Mindestschutzes und Bericht mit Empfehlungen zur Taxonomieberichterstattung

  1. Bericht mit Empfehlungen zur Anwendung der Vorschriften zum Mindestschutz nach Art. 18 EU-Taxonomieverordnung und
  2. Bericht mit Empfehlungen zur Taxonomieberichterstattung, inkl. Anhängen.

Die Plattform erläuterte beide Berichte in Webinaren. Der Bericht mit Empfehlungen zur Anwendung der Vorschriften zum Mindestschutz fokussiert sich auf Empfehlungen darüber, wie Unternehmen den Mindestschutz anwenden können, insbesondere solange EU-Vorschriften wie die Corporate Sustainability Reporting Directive und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive noch nicht anzuwenden sind. Der Bericht mit Empfehlungen zur Taxonomieberichterstattung enthält Empfehlungen zur Entwicklung von Berichtsstandards, um die Taxonomieberichterstattung und die Nutzung von Taxonomieangaben zu verbessern. Beide Berichte stellen keine offiziellen Interpretationen oder Leitlinien der EU-Vorschriften dar. Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) wird Entwicklungen zur EU-Umwelttaxonomie weiterverfolgen. Zudem werden die DRSC-Anwenderforen zur EU-Umwelttaxonomie und die Eingaben an die Europäische Kommission weitergeführt.

(www.drsc.de)