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BFH: Vorsteuerabzug und Personalabbau

Der BFH hat mit Urteil vom 30.6.2022 – V R 32/20 – entschieden:

Bezieht der Unternehmer für einen von ihm angestrebten Personalabbau Leistungen von sog. Outplacement-Unternehmen, mit denen unkündbar und unbefristet Beschäftigte individuell insbesondere durch sog. Bewerbungstrainings bei der Begründung neuer Beschäftigungsverhältnisse unterstützt werden sollen, ist der Unternehmer aufgrund eines vorrangigen Unternehmensinteresses zum Vorsteuerabzug berechtigt.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2022-2388-5