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DAV: Russland-Sanktionen – keine anwaltliche Tätigkeit „zweiter Klasse“

Der Rat der EU hat in einem neuen Sanktionspaket unter anderem die Rechtsberatung von russischen Institutionen untersagt. Während beispielsweise die Vertretung vor Gericht weiterhin möglich bleibt, verbietet die Verordnung die Rechtsberatung in nicht streitigen Angelegenheiten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht darin eine besorgniserregende Tendenz, die anwaltliche Tätigkeit und damit den Zugang zum Recht zu erschweren. Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Vizepräsident des DAV kommentiert wie folgt: „Die Entscheidung, ein Mandat anzunehmen oder abzulehnen, muss allein der Anwältin oder dem Anwalt überlassen sein. Der Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine ist aufs Schärfste zu verurteilen. Das aber zum Anlass zu nehmen, die Rolle der Anwaltschaft zu schwächen, ist ein falsches Signal und schadet der Rechtsstaatlichkeit. Es obliegt nicht der EU zu entscheiden, welche Mandate angenommen werden dürfen. Der Zugang zum Recht muss für jedermann gewährleistet bleiben. Die Aufteilung der anwaltlichen Tätigkeit in unterschiedlich schützenswerte Vertretung und Beratung, die der Rat der EU nun in den letzten Verordnungen gegen Russland vorgenommen hat, schlägt eine fatale Richtung ein. Beides gehört zum Beruf der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen. Eine anwaltliche Tätigkeit zweiter Klasse gibt es nicht.“

(DAV Newsroom Statements vom 10.10.2022)