Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 26.9.2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Wettbewerbsstrukturen und zur Abschöpfung von Vorteilen aus Wettbewerbsverstößen (Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz)veröffentlicht. Ziel der 11. GWB-Novelle ist es, den Wettbewerb im Sinne der Verbraucher zu stärken. Dort, wo die Marktstruktur dem Wettbewerb entgegensteht, etwa weil es nur wenige Anbieter im Markt gibt und regelmäßig parallele Preisentwicklungen zu Lasten der Verbraucher zu beobachten sind, sollen die Eingriffsinstrumente des Kartellrechts gestärkt werden. So soll das Bundeskartellamt die Befugnis erhalten, im Anschluss an eine Sektoruntersuchung verhaltensbezogene und strukturelle Abhilfemaßnahmen anzuordnen, wenn eine erhebliche, andauernde oder wiederholte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Für den Fall, dass andere Abhilfemaßnahmen nicht ausreichen, sieht der Referentenentwurf als Ultima Ratio die Möglichkeit einer Entflechtung vor. Mit Blick auf die Vorteilsabschöpfung wird die Anwendbarkeit der Norm für die Kartellbehörden vereinfacht bzw. werden die Nachweisanforderungen im Hinblick auf den konkret erlangten Vorteil abgesenkt, damit wirtschaftliche Vorteile, die durch Kartellrechtsverstöße erlangt wurden, nicht bei den Unternehmen verbleiben, welche die Verstöße begangen haben. Um die effektive Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA) zu unterstützen, wird das Bundeskartellamt ermächtigt, Untersuchungen mit Blick auf Verstöße gegen die Art. 5, 6 und 7 DMA vornehmen zu können. Darüber hinaus werden die Vorschriften zur Erleichterung der privaten Rechtsdurchsetzung in Kartellsachen, dort wo es geboten erscheint, hinsichtlich der Art. 5, 6 und 7 DMA für anwendbar erklärt.
(Meldung BWMK vom 20.9.2022/RefE BWMK Stand: 15.9.2022)