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EU-Kommission: Künstliche Intelligenz – neue EU-Regeln zur Produkthaftung und harmonisierte Haftungsvorschriften

Nach fast 40 Jahren will die EU-Kommission die europäischen Haftungsvorschriften für fehlerhafte Produkte modernisieren und erstmals die Haftungsregeln für künstliche Intelligenz (KI) in der EU harmonisieren. Dazu hat sie zwei Gesetzgebungsvorschläge vorgelegt. Die neuen Vorschriften sollen den Unternehmen Rechtssicherheitschaffen, damit diese in neue und innovative Produkte investieren können. Zudem geht es darum, dass Opfer angemessen entschädigt werden können, wenn fehlerhafte Produkte Schäden verursachen. Mit der überarbeiteten Richtlinie werden die geltenden bewährten Vorschriften auf der Grundlage der verschuldensunabhängigen Haftung der Hersteller für die Entschädigung von Personenschäden, Sachschäden oder Datenverlusten, die durch unsichere Produkte – von Gartenstühlen bis hin zu modernen Maschinen – verursacht werden, modernisiert und verstärkt. Die Richtlinie gewährleistet sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher faire und berechenbare Vorschriften, und zwar durch folgende Elemente: Modernisierung der Haftungsvorschriften für kreislauforientierte Geschäftsmodelle, Modernisierung der Haftungsvorschriften für Produkte im digitalen Zeitalter, Schaffung einheitlicherer Wettbewerbsbedingungen für Hersteller in der EU und in Nicht-EU-Ländern, Gleichstellung der Verbraucher mit den Herstellern.

Der Zweck der Richtlinie über KI-Haftung besteht darin, einheitliche Regeln für den Zugang zu Informationen und die Erleichterung der Beweislast im Zusammenhang mit durch KI-Systeme verursachten Schäden festzulegen, indem ein umfassenderer Schutz für Opfer (sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen) eingeführt und der KI-Sektor durch Stärkung der Garantien gefördert wird.

Durch die Richtlinie werden bestimmte Vorschriften für Ansprüche, die nicht in den Anwendungsbereich der Produkthaftungsrichtlinie fallen, in Fällen, in denen Schäden durch Fehlverhalten verursacht werden, harmonisiert. Dies umfasst beispielsweise Verletzungen der Privatsphäre oder durch Sicherheitsprobleme verursachte Schäden. Dank der neuen Vorschriften wird es beispielsweise leichter, Schadensersatz zu erhalten, wenn jemand in einem Einstellungsverfahren, bei dem KI-Technologie zum Einsatz kam, diskriminiert wurde.

Mit der Richtlinie wird das rechtliche Verfahren für Opfer vereinfacht, wenn es darum geht, nachzuweisen, dass das Verschulden einer Person zu einem Schaden geführt hat.

Erreicht wird dies durch die Einführung von zwei wesentlichen Elementen:

  • in Fällen, in denen ein entsprechendes Verschulden festgestellt wurde und nach vernünftigem Ermessen von einem ursächlichen Zusammenhang mit der KI-Leistung ausgegangen werden kann, greift die so genannten Kausalitätsvermutung“. Opfer müssen bisher detailliert erklären, wie der Schaden durch ein bestimmtes Verschulden oder eine bestimmte Unterlassung verursacht wurde; dies kann bei dem Versuch, komplexe KI-Systeme zu verstehen und sich darin zurechtzufinden, besonders schwierig sein.
  • die Opfer werden über mehr Instrumente verfügen, um rechtliche Entschädigung zu verlangen, indem in Fällen, in denen Hochrisiko-KI-Systeme betroffen sind, ein Recht auf Zugang zu Beweismitteln im Besitz von Unternehmen und Anbietern eingeführt wird.

Mit den neuen Vorschriften wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Schutz der Verbraucher und der Förderung von Innovationen hergestellt. Zugleich werden zusätzliche Hindernisse für Opfer beim Zugang zu Schadensersatz beseitigt und Garantien für den KI-Sektor festgelegt, indem beispielsweise das Recht eingeführt wird, einen Haftungsanspruch auf der Grundlage einer Kausalitätsvermutung anzufechten.

(Mitteilung EU-Kommission – Vertretung in Deutschland vom 28.9.2022)