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EuGH: Staatliche Beihilfen – Nichtbesteuerung passiven Einkommens aus Zinsen und Nutzungsentgelten

– Anrechnung der im Ausland entrichteten Steuer zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Der EuGH hat mit Urteil vom 15.9.2022 – C-705/20 – entschieden:

Der Beschluss (EU) 2019/700 der Kommission vom 19. Dezember 2018 über die staatliche Beihilfe SA.34914 (2013/C) des Vereinigten Königreichs betreffend das Körperschaftsteuersystem in Gibraltar ist dahin auszulegen, dass: er dem nicht entgegensteht, dass die nationalen Behörden, die mit der Rückforderung einer rechtswidrigen und mit dem Binnenmarkt unvereinbaren Beihilfe vom Empfänger betraut sind, eine nationale Vorschrift anwenden, die einen Mechanismus zur Anrechnung der von diesem Empfänger im Ausland entrichteten Steuern auf die von ihm in Gibraltar geschuldeten Steuern vorsieht, wenn diese Vorschrift zu dem Zeitpunkt, zu dem die fraglichen Transaktionen durchgeführt wurden, anwendbar war.

(Tenor)

Volltext BB-Online BBL2022-2198-1