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EuGH: Missbräuchliche Umrechnungsklausel in Fremdwährungsdarlehen

Mit Urteil vom 8.9.2022 – verb. Rs. C-80/21 bis C-82/21 – entschieden, dass bei auf eine Fremdwährung lautenden Darlehen das nationale Gericht eine missbräuchliche Umrechnungsklausel nicht durch eine dispositive Vorschrift des nationalen Rechts ersetzen kann, wenn der Verbraucher widerspricht.Kann der Darlehensvertrag ohne diese Klausel nicht fortbestehen, ist er für nichtig zu erklären.

(PM EuGH Nr. 144/2022 vom 8.9.2022)