Um Maßnahmen zum Ausgleich der kalten Progression geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (20/3306). Die Bundesregierung soll darlegen, warum im Vorschlag von Bundesfinanzminister Christian Lindner zum Ausgleich der kalten Progression keine Rechtsverschiebung des Reichensteuersatzes im Einkommensteuertarif vorgesehen ist. Außerdem erwartet die Fraktion eine Bewertung der früher vorgenommenen Rechtsverschiebung des Reichensteuersatzes durch die Vorgängerregierung. Gefragt wird auch, welche Höhe der Reichensteuersatz haben müsste, um die Mindereinnahmen durch die anderen Maßnahmen zum Ausgleich der kalten Progression auszugleichen.
(Quelle: hib 445/2022 vom13.9.2022)