Die EU-Richtlinie zur Fortentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) wird sich mittelbar auf kleine und mittelgroße Unternehmen der öffentlichen Hand auswirken.
Um die zuständigen Ministerien bzw. Beteiligungsführer für die Problematik zu sensibilisieren, zeigt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seiner Eingabe vom 8.9.2022 auf, welche Dringlichkeit besteht und welche Folgen sich aus der CSRD ergeben werden.
- Nachhaltigkeitsberichterstattung öffentlicher Unternehmen: Mittelbare Auswirkungen der CSRD (IDW Schreiben) (PDF)
- (IDW Aktuell vom 9.9.2022)