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BFH: Inländische Anschlusstransporte bei einem Schifffahrtsunternehmen

Der BFH hat mit Urteil vom 13.4.2022 – I R 1/19 – entschieden:

Einkünfte aus der Beteiligung eines Schifffahrtsunternehmens an einer inländischen Mitunternehmerschaft, die nationale Anschlusstransporte insbesondere per Bahn organisiert und abwickelt, sind nach dem Schifffahrts-DBA mit der Sonderverwaltungsregion Hongkong nicht von der inländischen Besteuerung freigestellt.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2022 2005-6