Der BFH hat mit Urteil vom 13.4.2022 – I R 1/19 – entschieden:
Einkünfte aus der Beteiligung eines Schifffahrtsunternehmens an einer inländischen Mitunternehmerschaft, die nationale Anschlusstransporte insbesondere per Bahn organisiert und abwickelt, sind nach dem Schifffahrts-DBA mit der Sonderverwaltungsregion Hongkong nicht von der inländischen Besteuerung freigestellt.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2022 2005-6