IMAGO / Panthermedia

© IMAGO / Panthermedia

Sächsisches LAG: Arbeitsverweigerung – Beharrlichkeit – entgegenstehender Wille – Nachhaltigkeit

Das Sächsisches LAG hat mit Urteil vom 18.3.2022 – 4Sa58/20 – entschieden:

Ein bloß einmaliges Fernbleiben vom Dienst stellt noch keine beharrliche Arbeitsverweigerung iSv. § 626 BGB dar.

(Leitsatz)

Volltext:BB-ONLINE BBL2022-1971-