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BFH: Zur Höhe der Gebühr bei Rücknahme eines Antrags auf verbindliche Auskunft

Der BFH hat mit Urteil vom 4.5.2022 – I R 46/18 – entschieden:

Im Fall der Rücknahme eines Antrags auf verbindliche Auskunft führt AEAO zu § 89 Nr. 4.5.2 nicht zu einer Ermessensreduzierung auf Null in der Weise, dass die Gebührenermäßigung (§ 89 Abs. 7 Satz 2 AO) nach den Maßgaben der Bemessung einer Zeitgebühr auszurichten ist.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-ONLINE BBL2022-1941-3