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BGH: Zur Befugnis des besonderen Vertreters zur gerichtlichen Vertretung der AG gegenüber von ihm mandatierten Rechtsanwalt in einem Erkenntnisverfahren über Vergütungsansprüche

Der BGH hat mit Versäumnisurteil vom 21.6.2022 – II ZR 181/21 – entschieden: Im Erkenntnisverfahren über Vergütungsansprüche des vom besonderen Vertreter mit der Geltendmachung von Ersatzansprüchen beauftragten Rechtsanwalts vertritt der besondere Vertreter jedenfalls dann die Aktiengesellschaft, wenn dieses Verfahren rechtshängig wird, bevor die Geltendmachung der Ersatzansprüche durch den besonderen Vertreter abgeschlossen ist.