Ein Betriebsrat kann nicht verlangen, dass Vorgesetzte mit ihm oder mit Beschäftigten ausschließlich in deutscher Sprache sprechen. Werden Personalgespräche oder auch Besprechungen mit Mitarbeitenden oder Betriebsratsmitgliedern übersetzt, liegt keine Verletzung der Mitbestimmungsrechte vor. Das entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg in einem an diesem Mittwoch veröffentlichten Beschluss (Aktenzeichen 1 TaBV 33/19).