© IMAGO / Alexander Limbach

BGH: Anforderungen an den Vortrag zur Zahlungsunfähigkeit

Der BGH hat mit Urteil vom 28.6.2022 – II ZR 112/21 – entschieden: Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO muss nicht durch Aufstellung einer Liquiditätsbilanz, sondern kann auch mit anderen Mitteln dargelegt werden.