Mit dem Entwurf soll insbesondere die Registrierung der und die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registrierten Personen beim Bundesamt für Justiz zentralisiert sowie eine umfassende bußgeldrechtliche Sanktionsregelung für jegliche Form geschäftsmäßiger unbefugter Rechtsdienstleistungen geschaffen werden.