Die Bundesregierung hat am 27.7.2022 den von dem Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe beschlossen.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt: „Die Inkassoaufsicht verteilt sich gegenwärtig auf 38 verschiedene Gerichte, was oftmals zu uneinheitlichen Entscheidungen führt. Auch deshalb ist die Aufsicht bislang nicht so wirksam wie sie sein könnte. Wir wollen daher die Inkassoaufsicht auf Bundesebene zentralisieren und die bisherige Zersplitterung überwinden. Dadurch sorgen wir für eine bundesweit einheitliche Entscheidungspraxis und bündeln das erforderliche Fachwissen an einer zentralen Anlaufstelle. Von dieser Stärkung der Aufsicht profitieren insbesondere auch Verbraucherinnen und Verbraucher.
Gerade in Aufsichtsbereichen mit komplexen Fragestellungen und einer sehr dynamischen Entwicklung wird sich diese Bündelung des Know-Hows auszahlen. So kann etwa die schnell fortschreitende Entwicklung im Bereich von Legal-Tech-Angeboten effektiver begleitet werden und kritische Entwicklungen können frühzeitig erkannt werden. Auch die gestiegenen Anforderungen im Bereich der Geldwäscheprävention können im Rahmen einer zentralisierten Aufsicht wirksamer zur Geltung gebracht werden.“
Der Gesetzentwurf sieht die Zentralisierung der Aufsicht über Inkassodienstleister und andere nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zu registrierende Personen beim Bundesamt für Justiz vor. Dadurch soll die Aufsicht in diesem Bereich gestärkt und die Herausbildung einer einheitlichen Rechtspraxis gefördert werden. Diese Aufgabe obliegt bisher 38 verschiedenen Gerichten. Darüber hinaus können beim Bundesamt für Justiz künftig auch erforderliche Spezialkenntnisse gebündelt werden.
Die Reform der Aufsicht soll auch zum Anlass genommen werden, um derzeitige Wertungswidersprüche im Bereich der Sanktionen zu beseitigen. Dies wird durch eine einheitliche bußgeldrechtliche Sanktionsregelung für jegliche Form geschäftsmäßiger unbefugter Rechtsdienstleistungen erreicht.
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf zahlreiche Verbesserungen zu einzelnen Fragen im Bereich der rechtsberatenden Berufe:
– Ausländischen Anwältinnen und Anwälten, die aus Staaten stammen, in denen Unruhen oder politische Verfolgung herrschen, soll es erleichtert werden, sich nach § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung oder § 157 der Patentanwaltsordnung in der Bundesrepublik Deutschland niederzulassen. Hier sollen die Kammern im Einzelfall auf die Vorlage einer Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Stelle über die Zugehörigkeit zum Beruf verzichten können, wenn die Anwältinnen und Anwälte eine solche trotz aller Bemühungen nicht erlangen konnten.
– Zur besseren Geldwäschebekämpfung im anwaltlichen Bereich soll die Bundesrechtsanwaltskammer die Möglichkeit erhalten, die Rechtsanwaltskammern und die Rechtsanwältinnen und -anwälte bei der Einhaltung der Geldwäschevorschriften zu unterstützen.
– Im anwaltlichen und patentanwaltlichen Berufsrecht sollen zudem die Sozietätserstreckung im Fall wissenschaftlicher Mitarbeit abgeschafft und Klarstellungen bei der Haftpflichtversicherung für Berufsausübungsgesellschaften vorgenommen werden.
– Auch das Steuerberatungsgesetz soll in vielen kleineren Punkten angepasst werden. Unter anderem soll künftig für weitere Beratungsstellen die Möglichkeit bestehen, ein weiteres besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach eingerichtet zu bekommen.
– Schließlich sind in der Wirtschaftsprüferordnung kleinere Änderungen vorgesehen, die der Sicherstellung einer unionskonformen Auslegung und der gesetzlichen Klarstellung dienen.
(Quelle: PM BMJ vom 27.7.2022)