Die EU-Kommission hat am 13.7.2022 ihren dritten Bericht über die Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht. Erstmals umfasst dieser auch konkrete Empfehlungen für jeden Mitgliedsstaat. Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland ist – so der Bericht – allgemein gut. Besonders positiv bewertet die Kommission das hohe Maß an empfundener richterlicher Unabhängigkeit und die allgemeine Effizienz des Justizsystems. Allerdings sieht die Kommission in einigen Bereichen Verbesserungsbedarf. Dies gilt insbesondere für die personelle und digitale Ausstattung der Justiz, um die einheitliche, wirksame und praktische Nutzung digitaler Mittel sicherzustellen. Hierfür liegt nun eine konkrete Empfehlung der Kommission an Deutschland vor. Ebenso aufgegriffen wird der auch vom DAV bereits kritisierte Punkt, dass eine Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für die Gerichte bisher nicht existiert. Zudem wird die vom DAV geforderte Teilnahme der Anwaltschaft an dem Pakt für den Rechtsstaat 2.0 anerkannt. Die Kommission fordert nun das Europäische Parlament und den Rat auf, die Gespräche über die Rechtsstaatlichkeit in der EU und in den einzelnen Mitgliedstaaten im Hinblick auf den Bericht fortzuführen.
(PM DAV Nr. 22/22 vom 13.7.2022)