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BFH: Wertfeststellung einer Stiftung & Co. KG

Der BFH hat mit Urteil vom 27.4.2022 – II R 9/20 – entschieden:

1. Eine Stiftung & Co. KG ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft.

2. Für eine vermögensverwaltende Stiftung & Co. KG, bei der ausschließlich eine Stiftung persönlich haftende Gesellschafterin ist, ist ein Wert nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG festzustellen.

3. Das Erbschaftsteuerfinanzamt entscheidet, ob eine Wertfeststellung dem Grunde nach erforderlich ist. Dem zur Wertfeststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 BewG berufenen Finanzamt obliegt die Entscheidung über die Qualifikation des Feststellungsgegenstands nach den Kategorien des § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG.

(Amtliche Leitsätze)

Volltext BB-Online BBL2022-1686-4