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EuGH: Reverse-Charge-Verfahren – Lieferung von Holzerzeugnissen – Nationale Regelung, nach der für die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens eine Erfassung für Mehrwertsteuerzwecke erforderlich ist – Grundsatz der steuerlichen Neutralität

Der EuGH hat mit Urteil vom 30.6.2022 – C-146/21 („DGRFP Bucureşti“) – entschieden:

Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem und der Grundsatz der steuerlichen Neutralität stehen einer nationalen Regelung nicht entgegen, nach der das Reverse-Charge-Verfahren nicht für einen Steuerpflichtigen gilt, der vor der Bewirkung der steuerpflichtigen Umsätze seine Erfassung für Mehrwertsteuerzwecke weder beantragt noch von Amts wegen erhalten hatte.

(Tenor)

BB-Online: BBL2022-1621-2