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EU-Kommission: Autonomes Fahren – neue Regeln für Fahrerassistenzsysteme in Kraft getreten

Mit der Verordnung über die allgemeine Sicherheit von Fahrzeugenwerden sind seit dem 6.7.2022 Fahrer-Assistenz-Systeme eingeführt worden, die den Straßenverkehr sicherer machen sollen. Damit wird der Rechtsrahmen für die Genehmigung automatisierter und vollständig fahrerloser Fahrzeuge in der EU geschaffen. Die Kommission wird auf Grundlage der Verordnung noch in diesem Sommer technische Vorschriften für die Genehmigung von fahrerlosen Fahrzeugen vorlegen. So kann die EU eine Vorreiterrolle beim fahrerlosen Fahren einnehmen. Ziel der am 6.7.2022 in Kraft getretenen Verordnung ist es, Fahrzeuginsassen, Fußgänger und Radfahrer besser zu schützen. Prognosen zeigen, dass bis zum Jahr 2038 mehr als 25.000 Menschenleben gerettet und mindestens 140.000 schwere Verletzungen vermieden werden können. Die Kommission bittet in einer öffentlichen Konsultation um Mithilfe bei der Überarbeitung der Vorschriften zur technischen Überwachung von Fahrzeugen. Die Vorschriften werden Mitte 2023 überarbeitet. Im Mittelpunkt steht zum einen die Verkehrssicherheit aber auch die Erhaltung der Umweltverträglichkeit eines Fahrzeugs während seiner gesamten Lebensdauer. Interessensverbände, NGOs und Unternehmen sind aufgerufen, sich zu beteiligen.

(PM EU-Kommission vom 6.7.2022)