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IDW: Entwurf eines Prüfungsstandards zur Prüfung von KI – Kommentierungsfrist läuft noch bis Ende August

Damit Unternehmen das Potenzial von Künstlicher Intelligenz (KI) voll ausschöpfen können, braucht es standardisierte Prüfungen auf Grundlage geeigneter Kriterien. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat daher den Entwurf eines IDW-Prüfungsstandards: „Prüfung von KI-Systemen (IDW EPS 861) (02.2022)für Prüfungen außerhalb der Abschlussprüfung entwickelt und zur öffentlichen Konsultation gestellt. Dem IDW EPS 861 (02.2022) liegt der International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ zu Grunde, und er ermöglicht hinsichtlich der Beurteilungskriterien einen breiten Anwendungsbereich. Neben Begriffsbestimmungen, Gegenstand, Ziel und Umfang der Prüfung, Kriterien, Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und Beschreibung des KI-Systems stellt dieser IDW-Prüfungsstandard dar, welche Prüfungsanforderungen zu beachten sind. Im Anhang enthält er Anwendungshinweise und Erläuterungen. Der Entwurf ist unter www.idw.de in der Rubrik „IDW Verlautbarungen >> Entwürfe“ abrufbar. Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge können noch bis zum 31.8.2022 an die IDW-Geschäftsstelle übermittelt werden. In der Fachzeitschrift „Die Wirtschaftsprüfung“ (WPg) stellt Prof. Dr. Rüdiger Loitz, WP/StB/CPA, den Entwurf mit Anmerkungen aus der Praxis vor (WPg 2022, 660); zudem wird ein zweiteiliger Aufsatz zu IDW EPS 861 (02.2022) im Juli in der WPg erscheinen, aus der Feder der IDW Arbeitsgruppe „Prüfung von KI“, welche den Standardentwurf vorbereitet hat.

(IDW Aktuell vom 28.6.2022)