IMAGO / CHROMORANGE

© IMAGO / CHROMORANGE

EuGH: Dividenden aus Streubesitzanteilen – Erstattung der von einer gebietsfremden Gesellschaft entrichteten Kapitalertragsteuer – freier Kapitalverkehr – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Der EuGH hat mit Urteil vom 16.6.2022 – C-572/20 – entschieden:

Art. 63 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Bestimmung in der Steuergesetzgebung eines Mitgliedstaats entgegensteht, die die Erstattung der Kapitalertragsteuer auf Dividenden, die aus unterhalb der – von der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten in der durch die Richtlinie 2003/123/EG des Rates vom 22. Dezember 2003 geänderten Fassung vorgesehenen – Schwellenwerte liegenden Beteiligungen stammen und an eine in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Gesellschaft ausgeschüttet werden, von dem Nachweis abhängig macht, dass die Steuer bei dieser Gesellschaft oder ihren unmittelbaren oder mittelbaren Anteilseignern nicht angerechnet oder als Anrechnungsvortrag berücksichtigt oder abgezogen werden kann, während eine solche Bedingung für die Erstattung der Kapitalertragsteuer, die eine gebietsansässige Gesellschaft, die Einkünfte gleicher Art bezieht, entrichtet, nicht vorgesehen ist.

(Tenor)

Volltext BB-Online BBL2022-1493-2