Heute hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Reduzierung des Gasverbrauchs in der Stromerzeugung im Fall einer drohenden Gasmangellage beschlossen. Diese Formulierungshilfe für ein „Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz“ wird in einem nächsten Schritt über die Fraktionen der Regierungskoalition in den Bundestag eingebracht und im parlamentarischen Verfahren weiter behandelt.