Die Energiesteuer gehört zu den harmonisierten Verbrauchsteuern und beruhen auf der Energiesteuerrichtlinie. Diese legt für alle definierten Energieerzeugnisse unionsweit geltende Mindeststeuersätze fest. Die nationalen Steuersätze für die wesentlichen Kraftstoffe werden temporär auf die Höhe dieser Mindeststeuersätze reduziert.