Der Prüfungshinweis des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) „Besonderheiten der Prüfung nach § 19 Abs. 2 Satz 15 StromNEV i.V.m. § 30 Abs. 1 Nr. 7 KWKG 2016 der Jahresabrechnung über entgangene Netzentgelterlöse eines Netzbetreibers (IDW PH 9.970.30 (04.2022))“ wurde aktualisiert.
Die Änderungen betreffen vor allem folgende Aspekte:
- Die Corona-Sonderregelung des § 32 Abs. 10 StromNEV galt nur für das Abrechnungsjahr 2020. Daher sind verschiedenste Streichungen vorzunehmen.
- Es wurden Änderungen zur Klarstellung des Letztverbraucherbegriffs aufgenommen, u.a. eine ergänzende Definition (vgl. Abschn. 1.4).
- Die Übertragungsnetzbetreiber führen einen elektronischen Prozess für die Einreichung und Abwicklung der zu prüfenden Jahresabrechnungen ein. Zur Erläuterung des Prozesses und der Rolle des Wirtschaftsprüfers darin wurde Abschn. 2.3 „Besonderheiten bei der Berichterstattung“ ergänzt.
IDW PH 9.970.30 (04.2022) wird in Heft 5/2022 der IDW Life veröffentlicht.
Im Mitgliederbereich der IDW-Website steht unter Arbeitshilfen – Muster – Rubrik „Energie“ eine Word-Datei mit den Formulierungsvorschlägen für die Prüfungsvermerke und die Mandantenanlagen zur Verfügung. Eine Änderungsfassung, in der die Änderungen gegenüber der Vorfassung hervorgehoben sind, findet sich im Mitgliederbereich unter Arbeitshilfen – Änderungsfassungen.
(IDW Aktuell vom 6.5.2022)