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IDW: Jahresabschlussprüfung von Krankenhäusern – Anpassung von IDW-Verlautbarungen

Der Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) „Zum erweiterten Umfang der Jahresabschlussprüfung von Krankenhäusern nach Landeskrankenhausrecht (IDW PS 650 n.F. (03.2022))“ und der IDW-Prüfungshinweis „Zur Erteilung des Bestätigungsvermerks bei Krankenhäusern (IDW PH 9.400.1 (03.2022))“ wurden an die neuen, vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) angepasst.

Insbesondere erfolgt die Anpassung an den IDW-Prüfungsstandard „Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks (IDW PS 400 n.F. (10.2021))„. Weiterer Anpassungsbedarf ergab sich aufgrund der Neufassung des IDW-Prüfungsstandard „Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze für die Abschlussprüfung (IDW PS 201 n.F. (Stand: 23.04.2021))“.

IDW PS 650 n.F. (03.2022) und IDW PH 9.400.1 (03.2022) werden in Heft 5/2022 der IDW Life veröffentlicht.

Im Mitgliederbereich der IDW-Website steht unter Arbeitshilfen – Muster – Rubrik „Krankenhäuser“ eine Word-Datei mit den Formulierungsvorschlägen aus IDW PH 9.400.1 (03.2022) zur Verfügung. 

(IDW AKtuell vom 6.5.2022)