Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes vom 16.7.2021 unterliegen viele registrierungspflichtige Kapitalverwaltungsgesellschaften erstmals für nach dem 31.12.2020 beginnende Geschäftsjahre einer (umfassenderen) Prüfungspflicht, die auch aufsichtliche Prüfungen, u.a. Geldwäscheprüfungen, umfasst.
Der neue, vom Fachausschuss Investment (FAIN) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entwickelte IDW PH 9.400.17 gibt Hinweise zu vielen Besonderheiten bei der Durchführung der Prüfung und bei der Berichterstattung. Dabei wurde u. a. das Zusammenspiel zu den bestehenden IDW-Prüfungshinweisen zum Vermerk des Abschlussprüfers einer Investmentaktiengesellschaft bzw. Investmentkommanditgesellschaft berücksichtigt.
Der IDW-Prüfungshinweis „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und Lagebericht einer registrierungspflichtigen Kapitalverwaltungsgesellschaft gem. § 45a Abs. 1 KAGB (IDW PH 9.400.17 (04.2022))“ wird in Heft 5/2022 der IDW Life veröffentlicht.
(IDW Aktuell vom 5.5.2022)