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BFH: Zur Auslegung des Klagebegehrens im Rahmen eines Urteils ohne mündliche Verhandlung

Der BFH hat mit Beschluss vom 14.12.2021 – VIII B 50/20 – entschieden: NV: Ein Urteil ist verfahrensfehlerhaft ergangen, wenn das Gericht bei der Formulierung der Anträge für den nicht vertretenen Kläger dessen Klageziel im Sinne einer Abänderung des Bescheids mittels Anfechtungsklage erfasst, in den Gründen aber von einer Verpflichtungsklage ausgeht.

(Amtlicher Leitsatz)