Geldspielautomaten: Nach Ansicht von Generalanwalt Rantos kann die Bekämpfung der Gefahr der Glücksspielsucht eine Herabsetzung der Vergütungen und Provisionen, die Konzessionsnehmern geschuldet werden, rechtfertigen
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Geldspielautomaten: Nach Ansicht von Generalanwalt Rantos kann die Bekämpfung der Gefahr der Glücksspielsucht eine Herabsetzung der Vergütungen und Provisionen, die Konzessionsnehmern geschuldet werden, rechtfertigen