Geldspielautomaten: Nach Ansicht von Generalanwalt Rantos kann die Bekämpfung der Gefahr der Glücksspielsucht eine Herabsetzung der Vergütungen und Provisionen, die Konzessionsnehmern geschuldet werden, rechtfertigen
Geldspielautomaten: Nach Ansicht von Generalanwalt Rantos kann die Bekämpfung der Gefahr der Glücksspielsucht eine Herabsetzung der Vergütungen und Provisionen, die Konzessionsnehmern geschuldet werden, rechtfertigen