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DRSC: FA NB ruft zur Öffnung der Europäischen Vorgaben für eine Integrierte Nachhaltigkeitsberichterstattung auf

Der Fachausschuss für Nachhaltigkeitsberichterstattung (FA NB) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committe (DRSC) hat am 29.3.2022 in einem unter www.drsc.de abrufbaren Brief an die Europäische Kommission und EFRAG dazu aufgerufen, bei der Finalisierung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie bei der Erarbeitung von European Sustainability Reporting Standards (ESRS) durch EFRAGs Project Task Force (PTF-ESRS) ein explizites Wahlrecht zur integrierten Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen vorzusehen. In dem Aufruf (Call for an Integrated Reporting Option) weist der FA NB auf die im Europäischen Green Deal verankerten Ziele hin, wonach u. a. die Nachhaltigkeit der Geschäftstätigkeit von Unternehmen beurteilbar sein soll. Dafür wird erwartet, dass Nachhaltigkeitsinformationen auch in Bezug zur Finanzberichterstattung dargestellt werden. Einige Unternehmen verfolgen bereits einen integrierten Berichterstattungsansatz, u. a. um die Wechselwirkungen zwischen Nachhaltigkeitsaspekten und der Geschäftstätigkeit abzubilden. Aktuell werden jedoch sowohl in den Legislativverhandlungen zur CSRD als auch bei EFRAGs PTF-ESRS ausschließlich Möglichkeiten der separaten Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen diskutiert. Das Arbeitspapier ESRS P1 Sustainability Statements sieht für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zunächst einen separaten Abschnitt innerhalb des Lageberichts vor. Als weitere Optionen werden vier i. W. aspektspezifische Abschnitte (Allgemein, Umwelt, Soziales, Governance) bzw. standardbezogene Abschnitte (pro ESRS), jedoch keine vollständige Integration behandelt. Damit wird nicht nur die Verknüpfung zur Finanzberichterstattung, sondern letztlich auch die Entwicklung hin zu einer Integration von Nachhaltigkeit auf Ebene der operativen Unternehmenstätigkeit erschwert. Der FA NB sieht dies angesichts der angestrebten Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaftstätigkeit als nicht zielführend an und ruft stattdessen dazu auf, sowohl die CSRD als auch den ESRS P1 durch ein entsprechendes explizites Wahlrecht für eine integrierte Nachhaltigkeitsberichterstattung zu öffnen. In Deutschland fallen ca. 15 000 Unternehmen in den Anwendungsbereich der CSRD und damit auch in den Anwendungsbereich der von EFRAG erarbeiteten ESRS. Aktuell veröffentlichen ca. 550 Unternehmen Nachhaltigkeitsinformationen gem. den Vorgaben der Non-Financial Reporting Directive (NFRD); der Kreis der betroffenen Unternehmen weitet sich durch die CSRD insbesondere auf nicht-kapitalmarktorientierte große Unternehmen aus.

(www.drsc.de)