EU-Kommission und Vereinigte Staaten haben sich im Grundsatz auf einen neuen transatlantischen Datenschutzrahmen geeinigt. Das gaben beide Seite am 24.3.2022 in einer gemeinsamen Erklärung bekannt. Der neue Datenschutzrahmen soll den transatlantischen Datenverkehr fördern und die vom EuGH in der Schrems II-Entscheidung vom Juli 2020 geäußerten Bedenken ausräumen. Die USA verpflichten sich darin zu Reformen, die den Schutz der Privatsphäre und der bürgerlichen Freiheiten im Zusammenhang mit nachrichtendienstlichen Aktivitäten stärken.
Im Rahmen des transatlantischen Datenschutzrahmens werden die Vereinigten Staaten neue Garantien einführen, um sicherzustellen, dass die Signalüberwachung zur Verfolgung der festgelegten Ziele der nationalen Sicherheit notwendig und verhältnismäßig ist, einen zweistufigen unabhängigen Rechtsbehelfsmechanismus mit verbindlichen Befugnissen zur Anordnung von Abhilfemaßnahmen einrichten und die strenge und mehrschichtige Aufsicht über Signalüberwachungsmaßnahmen verbessern, um die Einhaltung der Beschränkungen für Überwachungsmaßnahmen sicherzustellen.
Der Transatlantische Datenschutzrahmen ist das Ergebnis von mehr als einem Jahr intensiver Verhandlungen zwischen den USA und der EU unter der Leitung von Handelsministerin Gina Raimondo und Justizkommissar Didier Reynders. Er wird eine dauerhafte Grundlage für den transatlantischen Datenverkehr schaffen, der für den Schutz der Bürgerrechte und die Ermöglichung des transatlantischen Handels in allen Wirtschaftssektoren, auch für kleine und mittlere Unternehmen, von entscheidender Bedeutung ist.
Durch die Förderung des grenzüberschreitenden Datenverkehrs wird der neue Rahmen eine integrative digitale Wirtschaft fördern, an der alle Menschen teilhaben können und in der Unternehmen jeder Größe aus allen unseren Ländern florieren können.
Die Teams der US-Regierung und der Europäischen Kommission werden nun ihre Zusammenarbeit fortsetzen, um diese Vereinbarung in Rechtsdokumente umzusetzen, die auf beiden Seiten verabschiedet werden müssen, um diesen neuen transatlantischen Datenschutzrahmen in Kraft zu setzen.
(Newsletter EU-Kommission vom 28.3.2022)