Der Bundesregierung liegen die erforderlichen Daten zur Beantwortung von Fragen zu Entwicklungen beim Steuervollzug 2021 noch nicht vor. Das schreibt sie in einer Antwort (20/638) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/535), die sich danach erkundigt hatte. Zu Angaben zu Daten für die Jahre 2010 bis 2022 verweist die Bundesregierung auf eine Antwort aus der vergangenen Wahlperiode (19/28322).
(Quelle: hib 129/2022 vom 21.3.2022)