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BFH: § 34 EStG bei Überstundenvergütungen

Der BFH hat mit Urteil vom 2.12.2021 – VI R 23/19 – entschieden:

Werden Überstundenvergütungen für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet, ist die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 4  2. Halbsatz EStG zu gewähren.

(amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2022-725-5