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BayFinMin Füracker: Optionsmodell für Personengesellschaften verbessern

  • Aktuelles Modell zu komplex
  • Bayern fordert Nachbesserungen

„Deutschland ist für Unternehmen zu einem Hochsteuerland geworden. In den nächsten Jahren muss unsere Wirtschaft gewaltige Investitionen für die Digitalisierung und den Klimaschutz stemmen. Wir müssen die Steuerbelastung unserer Wirtschaft dringend auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau senken. Bayern fordert den Bund bereits seit langem auf, die Unternehmensteuer endlich zu reformieren“, so Bayerns Finanzminister Albert Füracker. „Für eine gerechtere Besteuerung können sich bereits jetzt bestimmte Personengesellschaften wie Kapitalgesellschaften behandeln lassen. Die vom Bund erlassene Wahlfreiheit für Unternehmen ist jedoch so komplex und nachteilig ausgestaltet, dass sie kaum genutzt wird. Steuerrecht muss praxistauglich sein. Der Bund muss das Optionsmodell für unsere Familienunternehmen und unseren Mittelstand dringend nachbessern!“, fordert Minister Füracker weiter.

Der Bund hat mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts ein Verfahren geschaffen, mit dem sich Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ab 1.1.2022 auf Antrag wie Kapitalgesellschaften besteuern lassen können. Beim Wechsel des Besteuerungsregimes durch die Unternehmen fallen oft hohe Steuern an. Deutschlandweit haben nur rund 160 Gesellschaften einen Antrag gestellt, in Bayern sind es nicht mal 25 von knapp 50 000. Schon während des Gesetzgebungsverfahrens hat Bayern mehrfach auf das derzeitige umständliche und nachteilige Optionsmodell hingewiesen.

(Quelle: StMFLH, PM Nr. 058 vom 11.3.2022)