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BFH: Veräußerung von Anteilen aus einer Wandelanleihe

Der BFH hat mit Beschluss vom 13.10.2021 – I R 37/18 – entschieden:

Hat ein Finanzunternehmen eine Wandelanleihe in der Absicht erworben, einen kurzfristigen Eigenhandelserfolg zu erzielen, und veräußert es die im Zuge der Wandlung erhaltenen Aktien, erfüllt dies den Tatbestand des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2022-597-2