Der BFH hat mit Beschluss vom 13.10.2021 – I R 37/18 – entschieden:
Hat ein Finanzunternehmen eine Wandelanleihe in der Absicht erworben, einen kurzfristigen Eigenhandelserfolg zu erzielen, und veräußert es die im Zuge der Wandlung erhaltenen Aktien, erfüllt dies den Tatbestand des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2022-597-2