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BFH: Keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG für statische Berechnungen eines Statikers

Der BFH hat mit Urteil vom 4.11.2021 – VI R 29/19 – entschieden:

Für die Leistung (hier: statische Berechnung) eines Statikers kann die Steuerermäßigung nach § 35a EStG auch dann nicht gewährt werden, wenn sie für die Durchführung einer Handwerkerleistung erforderlich war.

(amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2022-533-8