Der BFH hat mit Urteil vom 4.11.2021 – VI R 29/19 – entschieden:
Für die Leistung (hier: statische Berechnung) eines Statikers kann die Steuerermäßigung nach § 35a EStG auch dann nicht gewährt werden, wenn sie für die Durchführung einer Handwerkerleistung erforderlich war.
(amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2022-533-8