Die Berichte bestehen aus zwei Teilen: dem öffentlichen Bestätigungsvermerk und dem vertraulichen Prüfbericht. Im Fall Wirecard waren für die Prüfung die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young (EY) zuständig, einer der Big-Four-Kanzleien in dieser Branche. EY hatte Wirecard am 24. 4. 2019 ein uneingeschränktes Testat erstellt. Doch war diesem Bestätigungsvermerk ein Hinweis angefügt, der auf den „Sachverhalt“ der Machenschaften in Singapur hinwies. Dies ist schon sehr ungewöhnlich. Nach Informationen der Berliner Zeitung hat EY, das eine Stellungnahme mit dem Hinweis auf die Verschwiegenheitspflicht ablehnte, die Missstände auch in dem vertraulichen Prüfbericht an den Aufsichtsrat aufgeführt.