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FG Düsseldorf: Weiterhin kein Verfahrensstau wegen der Corona-Pandemie

„Erfreulicherweise ist es auch im zweiten Jahre der Corona-Pandemie beim Finanzgericht Düsseldorf nicht zu einem Verfahrensstau gekommen“, erläutert der Pressesprecher des Finanzgerichts Düsseldorf, Ben Dörnhaus, in der alljährlichen Darstellung die Entwicklung der Geschäftslage des Gerichts. „Wir“ so Dörnhaus weiter „konnten und können die Aufrechterhaltung unseres Gerichtsbetriebs und Gewährung effektiven Rechtsschutzes in Pandemiezeiten weiterhin durch eine vielfache Nutzung der Möglichkeiten der Heimarbeit sicherstellen. Dazu trägt wesentlich bei, dass es aufgrund der schon seit längerer Zeit erfolgten flächendeckenden Einführung der eAkte im Bereich der Finanzgerichtsbarkeit in NRW den Gerichtsangehörigen möglich ist, die Akten jederzeit und insbesondere von zu Hause digital bearbeiten zu können.“

Auch die in der Politik zunehmend geforderte Digitalisierung im Bereich des Sitzungsbetriebs schreitet weiter voran. Dazu der stellvertretende Pressesprecher des Finanzgerichts Düsseldorf, Michael Krebbers: „Bei uns sind Verhandlungen per Videokonferenz schon seit vielen Jahren möglich und gehören zum Tagesgeschäft. Allerdings hat die Pandemie den Trend deutlich verstärkt. Dies zeigt sich zum Beispiel an der Zahl der per Videokonferenz durchgeführten Gerichtsverhandlungen. Diese hat sich gegenüber dem Vorjahr nahezu verdreifacht.“

Bei in Präsenz durchgeführten Sitzungsterminen wird beim Finanzgericht Düsseldorf durch Einhaltung des Abstandsgebots, ausreichendes Lüften, den Einsatz von CO2-Ampeln und insbesondere Nutzung von Raumluftreinigungsgeräten in Sitzungssälen und Wartebereichen auf den Infektionsschutz geachtet. So war es möglich, die Zahl der Gerichtstermine mit 1.090 Verhandlungen gegenüber dem ersten Pandemiejahr 2020 wieder zu steigern. Im Jahr 2020 waren es nur 1.025 Gerichtstermine gewesen.

Die Geschäftszahlen des Finanzgerichts Düsseldorf zum Jahresende 2021 zeigen, dass die Pandemie die Rechtsschutzgewährung durch das Gericht weiterhin nicht beeinträchtigt:

Die durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten blieben trotz der pandemiebedingten Einschränkungen auf einem niedrigen Niveau. Bei Klageverfahren stieg sie leicht auf 14,3 Monate (Vorjahr: 13,9), bei Anträgen auf vorläufigen Rechtsschutz blieb sie konstant und betrug weiterhin 2,3 Monate. Die 15 Senate des Gerichts erledigten im abgelaufenen Jahr 2021 3.258 Gerichtsverfahren und damit geringfügig weniger Verfahren als im Jahr 2020 (3.471), was auch an den gesunkenen Eingangszahlen (2.946 gegenüber 3.376 im Vorjahr) liegen dürfte. Der Bestand der laufenden Verfahren zum Jahresende konnte von 3.449 im Jahr 2020 auf 3.155 zum Jahresende reduziert werden. Von den zum Jahresende unerledigten Verfahren sind 691 Verfahren älter als 2 Jahre.

In knapp der Hälfte der erledigten Klageverfahren (46,4 %) wurden die angefochtenen Steuer-, Zoll- oder Kindergeldbescheide – zumindest teilweise – zugunsten der Klägerinnen und Kläger geändert. Nur in etwa jedem vierten Fall (25,9 %) wurde ein Urteil geschrieben. Der weit überwiegende Teil der Klageverfahren wurde einvernehmlich beendet. Das heißt, dass die Beteiligten aufgrund von richterlichen Hinweisen eine tatsächliche Verständigung trafen oder die Klage zurückgenommen wurde.

Der seit Juli 2021 amtierende Präsident des Finanzgerichts Düsseldorf Dr. Klaus J. Wagner zieht eine positive Jahresbilanz: „Ich freue mich, dass wir auch angesichts der weiter erschwerten Rahmenbedingungen unserem Rechtsprechungsauftrag weiterhin effizient nachkommen konnten und damit die Gewährung effektiven Rechtsschutzes gewährleisten konnten. Mit der fortschreitenden Digitalisierung der Verhandlungen konnten wir schon im zweiten Pandemiejahr dem Bedürfnis von Verfahrensbeteiligten entsprechen, lieber digital als im Gericht zu verhandeln. Gleichwohl bleibt die mündliche Verhandlung im Gericht das Herzstück des Finanzgerichtsverfahrens. Es hat sich auch gezeigt, dass viele Klägerinnen und Kläger weiterhin Wert darauf legen „vor Ort“ ihren Standpunkt darzulegen. Aufgrund der technischen Möglichkeiten für die Videoverhandlungen einerseits und den Sicherheitsvorkehrungen im Gericht andererseits konnten wir beiden Bedürfnissen Rechnung tragen.“ Wagner hebt zudem hervor: „Die Aufrechterhaltung unseres Geschäftsbetriebs ist aber nicht nur ein Verdienst der Technik. Ein besonderer Dank gilt unseren Beschäftigten aller Dienstzweige, ihrem Engagement und ihrem Verantwortungsbewusstsein für unsere gemeinsame Aufgabe.“

Das Finanzgericht Düsseldorf gewährt im Regierungsbezirk Düsseldorf Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Finanzämter und Familienkassen. Außerdem überprüft es Entscheidungen aller Zollämter des gesamten Landes Nordrhein-Westfalen. Zusammen mit den Finanzgerichten in Köln und Münster hat es im Jahr 2021 rund 9.500 Verfahren erledigt.

Bundesverfassungsgericht bestätigt Finanzgericht Düsseldorf

Das Finanzgericht Düsseldorf hatte dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die für das Jahr 2007 erfolgte Erhöhung des Spitzensteuersatzes für Überschusseinkünfte mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Der Gesetzgeber hatte dabei den Spitzensteuersatz von 42 % auf 45 % erhöht. Ausgenommen davon waren Gewinneinkünfte (zum Beispiel Einkünfte aus Gewerbebetrieb) für das Jahr 2007 (§ 32c EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007 und des Jahressteuergesetzes 2007).

Der 1. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf hielt diese Regelung für verfassungswidrig und legte sie deshalb dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Dieses bestätigte nun mit Beschluss vom 08.12.2021 (Aktenzeichen 2 BvL 1/13) die Ansicht des Finanzgerichts und sah in der auf Gewinneinkünfte beschränkten Begrenzung des Einkommensteuertarifs einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zu dem Verfahren finden Sie hier, den Beschluss im Volltext hier.

(Quelle: FG Düsseldorf, NL vom 10.2.2022)