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BT: Wettsteueraufkommen soll vierteljährlich verteilt werden

Der Bundesrat strebt eine Änderung der Verteilung des Steueraufkommens aus dem Rennwett- und Lotteriegesetz an. Angesichts des steigenden Aufkommens und durch das bisher praktizierte jährliche Verteilungsverfahren sei es bei den Ländern zu massiven Schwankungen des jährlichen Steueraufkommens gekommen, die auch im Rahmen des Finanzausgleichs Verwerfungen nach sich ziehen könnten. Daher soll das Zerlegungsverfahren – wie bei anderen Steuerarten auch üblich – auf eine quartalsweise Abrechnung umgestellt werden, heißt es in dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes (BT-Drs. 20/470).

Wie in dem Gesetzentwurf erläutert wird, fällt das Steueraufkommen aus Sportwetten wegen der zentralen Zuständigkeit des Finanzamtes Frankfurt am Main fast vollständig im Land Hessen an. Das Aufkommen aus dieser Steuer habe sich zwischen 2013 und 2019 von 189 Mio. Euro auf 464 Mio. Euro pro Jahr erhöht. In einigen Jahren sei das Wachstum allerdings sehr unterschiedlich gewesen, wobei das Aufkommen im „Coronajahr“ 2020 sogar stark eingebrochen sei. Das zwischen den Ländern derzeit praktizierte Zerlegungsverfahren führe bei einer Anwendung nur einmal im Jahr zu massiven Schwankungen des Aufkommens und könne auch im Finanzausgleich zu erheblichen Verwerfungen führen. Daher sollte das Verfahren auf vierteljährliche Abschlagszahlungen umgestellt werden. Als Grundlage der Berechnung sollten die vorangegangenen Kalendervierteljahre und die aktuell verfügbaren Daten zu den Einwohnerzahlen herangezogen werden, um künftig Wellenbewegungen beim Aufkommen zu vermeiden. Das Verfahren werde bereits bei der Einfuhrumsatzsteuer praktiziert.

(Quelle: hib 25/2022 vom 24.1.2022)