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Niedersächsisches FG: Gewerbesteuerhinzurechnung für Adresskäufe

Das Niedersächsisches FG, Urteil vom 9.12.2021 – 10 K 10124/18 – entschieden:

Aufwendungen für die Überlassung von Adressdaten unterliegen grundsätzlich nicht der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 f GewStG.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BB-ONLINE BBL2022-150-2