Das Niedersächsisches FG, Urteil vom 9.12.2021 – 10 K 10124/18 – entschieden:
Aufwendungen für die Überlassung von Adressdaten unterliegen grundsätzlich nicht der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 f GewStG.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BB-ONLINE BBL2022-150-2